Zum Inhalt
← Zum Blog

Wohnen & Gerechtigkeit · Kommentar

Köln darf Beratungsstellen und Kulturorte nicht kaputtsparen.

Was die Kölner Linke bei Haushalt, Wohnen und Suchthilfe durchsetzen sollte.

TFca. 4 Min. Lesezeit

Bahnhofsschild Köln-Ehrenfeld vor einer Graffitiwand bei Nacht
Köln-Ehrenfeld · Aufnahme aus dem SCHLUESSELKINDER Bildarchiv.

Wer in Köln eine Beratung braucht oder einen Kulturort betreibt, soll sich auf die Stadt verlassen können. Vor dem Haushaltsbeschluss am 12. November muss der Rat erklären, welche Angebote er sichern will und wie er sie bezahlt. Von der Linken erwarte ich, dass sie dafür konkrete Mehrheiten sucht und nach einem Beschluss an der Umsetzung dranbleibt.

Am 12. November soll der Kölner Rat über den Haushalt für 2027 und 2028 entscheiden. Die Verwaltung hat einen Entwurf mit hohen Defiziten vorgelegt. Sie verweist auf steigende Ausgaben und darauf, dass Bund und Land kommunale Aufgaben nicht ausreichend finanzieren. Diese Finanzkrise ist real. [Quelle]

Die Folgen treffen Menschen, die auf öffentliche Angebote angewiesen sind. Die Kölner Wohlfahrtsverbände haben Ende September vor dem Verlust präventiver Angebote gewarnt. Sie sorgen sich um Strukturen, die über Jahre aufgebaut wurden. Wird eine Beratung eingeschränkt, verschwindet der Bedarf nicht. Menschen warten länger, Probleme bleiben liegen, bis aus einer schwierigen Lage eine akute Notlage wird. [Quelle]

Die Linke sollte im Rat darauf drängen, diese Folgen vor jeder Kürzung offenzulegen. Wer bei einer Einrichtung Geld streicht, muss sagen, welches Angebot dadurch entfällt und wie die Menschen danach noch Hilfe bekommen. Bei den Alternativen gehört auch die Einnahmeseite auf den Tisch. Ein Antrag muss erklären, wie sich die Finanzierung verändert und welche Ausgabe damit gesichert werden soll. Die Forderung nach einer besseren Finanzierung durch Bund und Land entbindet die Kölner Politik davon nicht.

Das gilt ebenso für die freie Kultur. Ein verlorener Raum lässt sich nicht durch die nächste Projektförderung ersetzen. Wer einen Ort schließen muss, verliert oft auch Publikum, Mitstreiter und die Möglichkeit, überhaupt weiterzuarbeiten. Der Rat sollte deshalb prüfen, welche Kürzungen einen Betrieb dauerhaft gefährden, bevor er sie beschließt.

Was beim Wohnungsbau ankommen muss

Am 8. Oktober hat der Rat das Paket „Köln baut bezahlbar“ beschlossen. Es verändert Vorgaben unter anderem zu energetischen Standards, Stellplätzen und Grünflächen. Die Stadt will beobachten, ob dadurch Kosten sinken und mehr Wohnungen entstehen. [Quelle]

In diese Auswertung gehören die Mieten. Ein Bauprojekt kann für seinen Eigentümer wirtschaftlicher werden, ohne dass sich jemand mit einem normalen Einkommen die Wohnung leisten kann. Die Stadt sollte deshalb veröffentlichen, für welche Einkommen die neuen Wohnungen tatsächlich erreichbar sind und wie lange bestehende Mietbindungen gelten. Wo sie eigene Grundstücke vergibt oder Fördermittel einsetzt, muss sie ihre rechtlichen Möglichkeiten für verbindliche Vorgaben ausschöpfen. Einsparungen, die später durch hohe Energiekosten bei den Mietern landen, sind kein Fortschritt.

Hilfe am Neumarkt braucht einen Übergangsplan

Der Rat hat den Bau des Suchthilfezentrums am Perlengraben am 12. Mai beschlossen. Geplant sind dort medizinische Grundversorgung und Beratung sowie Möglichkeiten, sich aufzuhalten, zu duschen und zur Toilette zu gehen. Einen belastbaren Eröffnungstermin nennt die städtische FAQ derzeit nicht. [Quelle]

Bis zur Eröffnung muss Hilfe erreichbar bleiben. Der Rat sollte einen finanzierten Übergangsplan verlangen und dessen Umsetzung öffentlich nachhalten. Daraus muss hervorgehen, welche Angebote tatsächlich arbeiten können und wie ihre personelle Besetzung gesichert ist. Die Menschen am Neumarkt können ihre Erkrankung nicht bis zur Fertigstellung eines Gebäudes vertagen. Auch die Anwohnenden brauchen eine Lösung, die ihre alltäglichen Probleme ernst nimmt.

Die Linke war am gemeinsamen Änderungsantrag zum Suchthilfezentrum beteiligt. Daran muss sie weiterarbeiten: sich regelmäßig über den Baufortschritt berichten lassen und darauf drängen, dass Hilfe bis zur Eröffnung erreichbar bleibt. [Quelle]

Leerstand verpflichtet

Zur Kölner Stadtpolitik gehört auch die Frage, warum nutzbare Räume ungenutzt bleiben dürfen, während Initiativen keinen Platz finden. SCHLUESSELKINDER fordert deshalb, dass geeignete Gewerberäume und Grundstücke nach mehr als sechs Monaten Nichtnutzung zur befristeten Zwischenmiete oder Zwischenpacht angeboten werden müssen. Wer eine mögliche Nutzung ohne anerkannten Grund weiter blockiert, soll monatlich eine Zahlung auf Grundlage einer realistisch ermittelten Miete oder Pacht leisten. Die Einnahmen sollen Kulturorte sichern und neue Räume ermöglichen.

Für diese Pflicht braucht es eine tragfähige Rechtsgrundlage. Sie lässt sich nicht durch einen einzelnen Ratsbeschluss herbeireden. Köln sollte geeignete eigene Flächen prüfen und konkrete Angebote machen, während die nötigen zusätzlichen Befugnisse mit dem Land NRW geklärt werden. In die Ausarbeitung gehören die Erfahrungen der Menschen, die solche Räume nutzen sollen. Wer einen Proberaum oder eine Werkstatt aufbaut, muss vorher wissen, welche Umbauten nötig sind und wer sie bezahlt.

Über solche Vorschläge muss im Rat gestritten und verhandelt werden. Von der Linken ist dabei zu erwarten, dass sie konkrete Änderungen verfolgt und erklärt, woran sie scheitern, wenn keine Mehrheit zustande kommt. Ein Kompromiss muss sich an der Verbesserung messen lassen, die er tatsächlich bringt. Und nach einem Beschluss muss jemand überprüfen, ob er umgesetzt wird. Die Leute in Köln brauchen Angebote, auf die sie sich verlassen können.

Quellen

Veröffentlicht am 29. Oktober 2026.

  1. Stadt Köln · Stadtverwaltung bringt Haushalt ein ↗

    2. September 2026. Geplanter Ratsbeschluss am 12. November 2026; Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028.

  2. DRK Köln · Mahnwache gegen soziale Kürzungen ↗

    1. Oktober 2026. Bericht über die Mahnwache vom 30. September und die Position der Kölner Wohlfahrtsverbände.

  3. Stadt Köln · Erleichterungen für den Wohnungsbau ↗

    12. Oktober 2026. Städtische Darstellung des Ratsbeschlusses vom 8. Oktober zu Köln baut bezahlbar.

  4. Stadt Köln · FAQ zum Suchthilfezentrum ↗

    Abschnitte 1.1 und 1.2, geprüft am 29. Oktober 2026. Beschluss vom 12. Mai; noch kein konkreter Eröffnungszeitpunkt zugesagt.

  5. Linksfraktion Köln · Dezentrale Drogenpolitik ↗

    19. Mai 2026. Eigene Darstellung der Fraktion zum gemeinsamen Änderungsantrag für das Suchthilfezentrum.