Wer einen leerstehenden Raum für Kultur nutzen möchte, muss zunächst die Eigentümer erreichen und klären, was dort erlaubt ist. Dazu kommen Fragen zum Umbau und zum Mietvertrag. Eine feste Anlaufstelle könnte diese Arbeit in Köln erleichtern.
Wie die Vermittlung in Bremen arbeitet
Die Bremer ZwischenZeitZentrale vermittelt Zwischennutzungen im Auftrag der Stadt und begleitet die beteiligten Projekte. Die Wirtschaftsförderung Bremen beschreibt in einem Bericht vom 25. April 2025 das „Wurst Case“, eine frühere Fleischwarenfabrik, in der unter anderem Kulturschaffende und kleine Gewerbebetriebe arbeiten. [Quelle]
Für Köln schlagen wir eine vergleichbare Anlaufstelle vor. Sie soll verfügbare Flächen zusammenbringen und Projekte bis zum Nutzungsvertrag begleiten. Wenn eine Genehmigung fehlt, muss die zuständige Stelle früh beteiligt werden. Die Vermittlung braucht dafür eine gesicherte Finanzierung.
Vor dem Einzug muss die Laufzeit feststehen
Der Bremer Bericht erwähnt auch kurze Kündigungsfristen. Für eine Initiative, die Geld in einen Proberaum oder eine Werkstatt steckt, kann ein frühes Vertragsende den gesamten Aufbau zunichtemachen. Deshalb muss vor dem Einzug feststehen, wie lange ein Projekt bleiben kann und wie seine Investitionen bei einer vorzeitigen Kündigung behandelt werden. [Quelle]
Ebenso wichtig ist, wer notwendige Umbauten bezahlt. Eine günstige Miete hilft wenig, wenn die Nutzer den Brandschutz allein finanzieren sollen. Eine städtische Anlaufstelle sollte solche Fragen mit den Beteiligten klären, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
Unser Vorschlag für Köln
Wir fordern, dass geeignete Gewerberäume und Grundstücke nach mehr als sechs Monaten Nichtnutzung zur Zwischenmiete oder Zwischenpacht angeboten werden müssen. Wer eine mögliche Nutzung ohne anerkannten Grund weiter blockiert, soll monatlich eine Zahlung auf Grundlage einer realistisch ermittelten Miete oder Pacht leisten. Die Einnahmen sollen Kulturprojekte und Kulturräume finanzieren.
Für diese Pflicht und die Zahlung braucht es eine tragfähige Rechtsgrundlage. Das Bremer Beispiel belegt die Arbeit einer Vermittlungsstelle; eine allgemeine Pflicht zur Zwischenvermietung lässt sich daraus nicht ableiten. Köln kann unterdessen geeignete eigene Flächen anbieten und die Erfahrungen für die weitere Ausarbeitung nutzen.
Quellen
Veröffentlicht am 29. Oktober 2026.
- Wirtschaftsförderung Bremen · „Wurst Case“ als Best Practice ↗
Anne-Katrin Wehrmann, 25.04.2025. Bericht über Auftrag, Finanzierung und Vermittlungsarbeit der ZwischenZeitZentrale sowie die Nutzung einer früheren Fleischwarenfabrik.


