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Die Forderung · SCHLUESSELKINDER KOLLEKTIV

LEERSTAND
VERPFLICHTET.

FREIRÄUME SCHAFFEN.

Wir fordern, dass geeignete leerstehende Räume und Grundstücke befristet für Kultur und soziale Projekte angeboten werden müssen. Die Regelung soll auch für öffentliche Liegenschaften gelten.

Politischer Vorschlag · Stand 29. Oktober 2026

Zu den Kernforderungen ↘
Heliosturm und bemalte Industriefassaden auf dem Heliosgelände in Ehrenfeld
Heliosgelände · Ehrenfeld · SCHLUESSELKINDER Bildarchiv

RAUM GEBEN.
ODER ZAHLEN.

Wer geeignete Gewerberäume oder Grundstücke länger als sechs Monate ungenutzt lässt, soll sie zur Zwischenmiete oder Zwischenpacht anbieten müssen.

Wer vermeidbaren Leerstand ohne anerkannten Grund fortsetzt, soll monatlich eine Zahlung in Höhe der unabhängig ermittelten ortsüblichen Nettomiete beziehungsweise Pacht leisten. Die Einnahmen sollen über eine gesetzlich abgesicherte Zweckbindung bestehende Kulturorte, neue Räume und freie Kulturprojekte in Köln finanzieren.

Das ist unsere politische Forderung. Die Sechsmonatsfrist, die Zielgröße von 100 Prozent der Referenzmiete und der Kulturfonds sind Gestaltungsvorschläge. Sie sind weder eine bereits geltende allgemeine Pflicht noch durch die folgenden Studien in genau dieser Kombination bewiesen.

RÄUME FÜR
KULTUR.

Eine Band muss proben können, bevor sie mit Konzerten Geld verdient. Auch eine selbstorganisierte Initiative braucht einen Treffpunkt, den sie aus ihren eigenen Einnahmen oft nicht finanzieren kann. Solche Projekte sollen in Köln Zugang zu bezahlbaren Räumen erhalten.

Wenn allein die höchste kurzfristig erzielbare Miete über den Zugang entscheidet, geraten Projekte unter Druck, deren gesellschaftlicher Wert sich nicht vollständig in Einnahmen ausdrückt. Wir wollen diesen Wert politisch absichern. Die Kölner Studie zur Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung liefert dafür einen lokalen planerischen Bezugspunkt. Sie ersetzt keine aktuelle Bestandsaufnahme. [Stadt Köln]

Leerstand ist kein einheitlicher Zustand.

Zwischen zwei Mietverträgen liegt manchmal ein notwendiger Übergang. Andere Gebäude sind wegen Gefahren oder fehlender Genehmigungen nicht nutzbar. Wieder andere Flächen könnten in einem realen Zeitfenster geöffnet werden. Eine faire Regelung muss diese Fälle unterscheiden. Wir unterstellen nicht jedem Eigentümer Spekulation. Wir verlangen nachvollziehbare Gründe, wenn nutzbarer Raum dauerhaft verschlossen bleibt.

Die Vergabe geeigneter Flächen soll nach veröffentlichten Regeln erfolgen.

03 / Köln: Verlust und Erhalt

KÖLNER
BEISPIELE.

Historische Heinz-Gaul-Fassade mit Metallgroßhandel-Schriftzug, Tags und beklebten Türen
Heinz Gaul · historische Fassadenaufnahme
Ehrenfeld · 2021

Heinz Gaul

FAZEmag berichtete im Februar 2021 vom Abriss des Clubs und von zuvor kurzfristig verlängerten Pachtverträgen. Der Fall zeigt die Verletzlichkeit eines Kulturorts mit begrenzter Vertragsperspektive. Er ist kein Beleg für heutigen Leerstand auf dem Grundstück. [FAZEmag]

Heliosturm und bemalte Industriefassaden auf dem Heliosgelände in Ehrenfeld
Heliosgelände · Archivaufnahme, kein aktueller Baustand
Ehrenfeld · 2017

Underground

Der Kölner Stadt-Anzeiger dokumentierte 2017 das bevorstehende Ende des Underground für das Schulprojekt und die Eröffnung von Helios 37. Schulen sind ebenfalls öffentliche Infrastruktur. Unsere Konsequenz: kulturelle Bedarfe früh einplanen und tragfähige Übergänge organisieren. [Kölner Stadt-Anzeiger]

Mülheim · 2019

Gebäude 9

choices berichtete 2019 über die Wiedereröffnung nach dem Umbau und die Bedeutung der Solidaritätskampagne. Die Betreiber beschreiben dort, wie die Kampagne zur Sicherung des Standorts beitrug. [choices]

Wenn der Standort eines Kulturorts gefährdet ist, soll die Stadt früh an einer Lösung mitarbeiten.

Historische Fälle mit datierten Quellen. Die Fotos stammen aus dem SCHLUESSELKINDER Bildarchiv. Daraus wird keine aktuelle Leerstandsbehauptung abgeleitet.

STUDIEN
UND ERGEBNISSE.

Finanzielle Anreize können Leerstand verändern.

Mariona Segú untersucht die französische Steuer auf leerstehende Wohnungen mit Verwaltungsdaten und einem quasiexperimentellen Vergleich. Das Working Paper berichtet für 1997 bis 2001 eine relative Verringerung der Leerstandsquote um rund 13 Prozent, besonders bei längerem Leerstand. Das sind keine 13 Prozentpunkte. [Mariona Segú]

Die Untersuchung spricht dafür, finanzielle Anreize ernst zu nehmen. Sie belegt nicht die Wirkung einer Zahlung in Höhe einer vollen Monatsmiete auf Kölner Gewerbeflächen. Wohnungsmarkt, Instrument, Zeitraum und institutioneller Rahmen unterscheiden sich. Die Übertragung ist eine zu prüfende politische Hypothese, keine belastbare Wirkungsprognose für unseren Vorschlag.

Zwischennutzung kann Kultur öffnen und zugleich verwertbar machen.

Claire Colomb analysiert am Berlin der 2000er Jahre, wie temporäre Nutzungen in Stadtmarketing und Kreativstadtpolitik eingebunden wurden. Sie beschreibt dabei auch Verdrängung, Kommerzialisierung und Konflikte um die Zukunft dieser Orte. Daraus folgt für unseren Entwurf: Öffnung braucht Regeln zum Schutz der Nutzer und eine Perspektive über den nächsten Vermarktungsschritt hinaus. [Claire Colomb]

Die Bedingungen einer Zwischennutzung

Mara Ferreri untersucht kritisch, welche unterschiedlichen und teilweise widersprüchlichen Praktiken unter temporärer Stadtentwicklung zusammengefasst werden. Ihr Text fordert zu einem genauen Blick auf deren Versprechen auf. Unsere politische Schlussfolgerung: Nicht jede Zwischennutzung ist automatisch gemeinwohlorientiert. Entscheidend sind Zugang, Kosten, Mitsprache und verlässliche Bedingungen. [Mara Ferreri]

Die genannten Arbeiten bilden unterschiedliche Evidenzarten ab: eine quantitative Wirkungsuntersuchung, eine stadtpolitische Fallanalyse und eine kritische Diskursanalyse. Keine davon beweist für sich eine allgemeine kausale Verbesserung sozialer Gerechtigkeit durch jede Form der Zwischennutzung.

KULTUR-Schriftzug in einer gesprühten Umrissfigur an einer rauen Wand in Ehrenfeld
KULTUR · Ehrenfelder Wand, SCHLUESSELKINDER Bildarchiv. Kein Foto aus Bremen.

05 / Aus der Praxis lernen

DIE
BREMER PRAXIS.

Die Bremer ZwischenZeitZentrale vermittelt und begleitet Zwischennutzungen im städtischen Auftrag. Die Wirtschaftsförderung Bremen beschreibt 2025 das „Wurst Case“ in einer früheren Fleischwarenfabrik als Beispiel: Dort arbeiten unter anderem Kunstschaffende, Musiker und kleine Gewerbe. Die städtische Beauftragung der ZZZ wurde dem Bericht zufolge Ende 2024 verlängert. [Wirtschaftsförderung Bremen]

Das ist ein Praxisbeispiel für finanzierte Vermittlung und Betreuung. Es belegt keine allgemeine Bremer Pflicht zur Zwischenvermietung und ist keine unabhängige Wirkungsevaluation. Auch die beschriebenen kurzen Kündigungsfristen zeigen eine Grenze des Modells.

Für Köln schlagen wir eine vergleichbare Vermittlungsstelle vor. Die Vertragsbedingungen müssen den Nutzern ausreichend Planungssicherheit geben.

06 / Der konkrete Entwurf

UNSERE
FORDERUNGEN.

Die folgenden Punkte sind unser politischer Vorschlag. Sie beschreiben das angestrebte Modell, nicht bereits geltendes Recht.

01

LEERSTAND ERFASSEN. VERANTWORTUNG KLÄREN.

Die Stadt muss Beginn und Umfang der Nichtnutzung prüfen und dokumentieren.

Wir fordern eine verbindliche Erfassung länger ungenutzter Gewerbeeinheiten und geeigneter Grundstücke. Erfasst werden sollen Beginn und Umfang der Nichtnutzung, zulässige Nutzung, baulicher Zustand, konkrete Bauvorhaben und mögliche Zeitfenster. Eine teilweise genutzte Immobilie darf weder pauschal als leer noch wegen einer symbolisch belegten Ecke als vollständig genutzt gelten.

Die Stadt muss Hinweise prüfen und Eigentümer anhören. Ein geschlossenes Rolltor, ein Satellitenbild oder mehrere Besuchermeldungen ersetzen diese Prüfung nicht. Öffentlich werden nachvollziehbare Sachstände und Nutzungsangebote, keine privaten Kontaktdaten oder unbelegten Vorwürfe. Korrekturen müssen möglich sein.

02

SECHS MONATE. DANN TÜR AUF.

Nutzbarer Leerstand soll zu einem echten Angebot werden.

Unser politischer Vorschlag: Nach mehr als sechs Monaten ununterbrochener Nichtnutzung müssen Eigentümer geeignete Gewerberäume und Grundstücke zur befristeten Zwischenmiete oder Zwischenpacht anbieten. Voraussetzung sind ein tatsächlich nutzbares Zeitfenster und eine rechtlich sowie baulich mögliche Nutzung. Die Pflicht muss auch für geeignete öffentliche Liegenschaften gelten.

Ein Angebot muss erreichbar, transparent und für die konkrete Fläche realistisch bepreist sein. Scheinangebote mit unerfüllbaren Bedingungen dürfen die Pflicht nicht erfüllen. Eine städtische Stelle soll Nachfrage und Flächen zusammenbringen und dokumentieren, ob ein zumutbares Angebot tatsächlich angenommen werden konnte. Gibt es trotz ernsthafter Vermittlung keine geeignete Nachfrage, muss das bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

03

WER VERMEIDBAR BLOCKIERT, SOLL ZAHLEN.

Unsere Zielgröße: monatlich 100 Prozent der realistischen Referenzmiete.

Wer die Öffnung ohne anerkannten Grund verweigert und vermeidbaren Leerstand fortsetzt, soll monatlich eine Zahlung in Höhe der unabhängig ermittelten ortsüblichen Nettomiete leisten. Für Grundstücke soll eine der zulässigen Nutzung entsprechende Pacht gelten. Maßgeblich ist eine nachvollziehbare Bewertung von Lage, Zustand, Nutzbarkeit und Befristung, nicht die Wunschmiete des Eigentümers und nicht der fiktive Ertrag eines erst noch zu bauenden Gebäudes.

Die Zahlung soll einen Anreiz zur Nutzung schaffen. Sie ist nicht die Miete, die eine Kulturinitiative zahlen muss. Zahlungspflicht, Beginn, Überprüfung und Ende brauchen ein geregeltes Verfahren mit Anhörung, Härtefallprüfung und Rechtsschutz. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Zielgröße von 100 Prozent verhältnismäßig gesetzlich ausgestaltet werden kann, ist offen. Eine Staffelung ist eine zu prüfende Gestaltungsoption, kein bereits festgelegter Bestandteil unserer Forderung.

04

MITTEL FÜR KULTURRÄUME.

Einnahmen sollen bestehende Orte sichern und neue Räume ermöglichen.

Wir fordern einen gesetzlich abgesicherten Kölner Kulturraumfonds. Die Einnahmen aus der neuen Zahlung sollen zusätzlich für bestehende Kulturorte, die Erschließung neuer Räume und freie Kulturprojekte eingesetzt werden. Dazu gehören auch Brandschutz, Barriereabbau, Sanitäranlagen, Schallschutz und die fachliche Begleitung von Genehmigungen.

Über Förderungen soll nach veröffentlichten Kriterien und mit Beteiligung der freien Szene entschieden werden. Vergaben, Interessenkonflikte, Mittelabfluss und Ergebnisse müssen nachvollziehbar sein. Der Fonds darf den regulären Kulturhaushalt nicht ersetzen. Weil erfolgreiche Aktivierung die Zahlungseinnahmen senken soll, braucht eine dauerhaft arbeitende Vermittlungsstelle eine gesicherte Grundfinanzierung.

05

VERLÄSSLICHE MIETVERTRÄGE.

Kulturprojekte müssen ihre Investitionen über die vereinbarte Laufzeit nutzen können.

Zwischennutzung muss bezahlbar sein und Planung ermöglichen. Wir fordern verständliche Musterverträge mit einer zum Projekt passenden verlässlichen Laufzeit, klaren Kündigungsgründen und einer fairen Verteilung von Betriebs-, Herrichtungs- und Rückbaukosten. Investitionen der Nutzer müssen vorab geregelt und bei vorzeitigem Ende angemessen berücksichtigt werden.

Eine Anlaufstelle soll Initiativen bei Bau-, Brand-, Lärm- und Versicherungsfragen begleiten. Erleichterte Verfahren dürfen Schutzstandards nicht einfach auf Ehrenamtliche abwälzen. Bei langfristig tragfähigen Kulturorten soll die Stadt eine Verstetigung oder rechtzeitig einen geeigneten Ersatzstandort prüfen. Befristete Kultur darf nicht bloß die kostenlose Werbekampagne für die nächste Aufwertung sein.

06

WOHNRAUM SCHÜTZEN. AUSNAHMEN BELEGEN.

Benötigter Wohnraum soll von der Kulturraumforderung nicht erfasst werden.

Wohnungen sollen dem Wohnen dienen. Unsere Kulturraumforderung richtet sich auf geeignete Gewerberäume, Bestandsbauten und Grundstücke. Sie ist kein Aufruf, dringend benötigten Wohnraum in Veranstaltungsflächen umzuwandeln oder genehmigten, tatsächlich bevorstehenden Wohnungsbau zu verzögern.

Nachgewiesene Bauarbeiten, nicht kurzfristig behebbare Gefahren, Altlasten, fehlende Genehmigungsfähigkeit und belegbare Härtefälle brauchen angemessene Ausnahmen. Eine bloße Absichtserklärung für eine irgendwann geplante Entwicklung reicht uns politisch nicht. Entscheidungen sollen befristet, begründet und überprüft werden. Erst die Einzelfallprüfung zeigt, welche Nutzung an welchem Ort verantwortbar ist.

07

UMSETZUNG IN KÖLN UND NRW.

Praktische Öffnung und Gesetzesarbeit müssen gleichzeitig beginnen.

Köln soll geeignete eigene Liegenschaften prüfen, konkrete Nutzungsfenster veröffentlichen und einen Pilotbetrieb mit verbindlicher Anlaufstelle starten. Eine ämterübergreifende Zusammenarbeit von Kultur, Liegenschaften, Stadtplanung und Bauaufsicht soll verhindern, dass Initiativen zwischen Zuständigkeiten verschwinden. Bestehende lokale Vermittlungsstrukturen sollen dabei eingebunden werden.

Parallel fordern wir eine juristisch ausgearbeitete Initiative für die erforderlichen zusätzlichen gesetzlichen Befugnisse, insbesondere gegenüber dem Land NRW. Zuständigkeit, Eigentumsschutz, Vertragsgestaltung, Art und Höhe der Zahlung sowie deren Kultur-Zweckbindung müssen gemeinsam geklärt werden. Ein bloßer Ratsbeschluss darf nicht als bereits vollziehbare allgemeine Verpflichtung verkauft werden.

08

ERGEBNISSE VERÖFFENTLICHEN.

Die Stadt soll offenlegen, welche Projekte tatsächlich Räume erhalten und zu welchen Bedingungen.

Die Stadt soll regelmäßig offenlegen, wie viele geprüfte Flächen angeboten und tatsächlich genutzt werden, zu welchen Kosten, mit welcher Laufzeit und für welche Projekte. Ebenso relevant sind abgelehnte Anträge, Bearbeitungszeiten, Gründe für Ausnahmen und die Verteilung der Mittel auf die Veedel.

Eine begleitende Evaluation soll untersuchen, ob auch kleine, nicht kommerzielle und bislang schlecht vernetzte Initiativen Zugang erhalten. Wir wollen nicht nur kurzfristige Auslastung, sondern kulturelle Vielfalt und weniger Verdrängung. Die Regeln müssen anhand dieser Ergebnisse verbessert werden können.

DER
RECHTSWEG.

Artikel 14 des Grundgesetzes schützt Eigentum und benennt zugleich seine Sozialpflichtigkeit. Daraus ergibt sich nicht automatisch die Befugnis der Stadt, jede Immobilie einer Kulturinitiative zuzuweisen. Eingriffe und ihre Grenzen müssen gesetzlich tragfähig ausgestaltet werden. [Grundgesetz]

Was die Wohnraumschutzsatzung regelt

Die Kölner Wohnraumschutzsatzung vom 29. Juni 2026 enthält in § 7 Abs. 4 eine Regelung zur Zwischenvermietung zu Wohnzwecken. Die Ausgleichszahlung nach § 10 dient der Schaffung neuen Wohnraums. Beides darf nicht als bestehende Ermächtigung zur allgemeinen kulturellen Nutzung von Gewerberäumen oder zur Finanzierung eines Kulturfonds ausgegeben werden. [Stadt Köln]

Die Art der Zahlung muss geklärt werden.

Umgangssprachlich ist von einer „Strafzahlung“ die Rede. Juristisch sind Bußgeld, Zwangsgeld und eine neu geschaffene Abgabe unterschiedliche Instrumente. Wir legen hier keines davon als bereits zulässige Konstruktion fest. Zu klären sind Gesetzgebungskompetenz, Ermächtigung, Bemessung, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz sowie die Verbindung mit einer Angebotspflicht.

Die Finanzierung des Kulturraumfonds

Die kommunalen Haushaltsregeln sind bei der Zweckbindung zu beachten. Sie schaffen aber keine eigenständige Ermächtigung für eine neue Zahlung. Einnahmenerhebung und Verwendung müssen deshalb gemeinsam rechtlich geprüft werden. Bestehende Wohnraumschutzmittel sollen nicht in den Kulturfonds umgeleitet werden. [KomHVO NRW]

Köln kann geeignete eigene Räume zur Zwischennutzung anbieten, während die zusätzlichen gesetzlichen Befugnisse geklärt werden.

08 / Nachlesen und nachprüfen

QUELLEN.

Die folgenden Veröffentlichungen beziehen sich auf die im Text genannten Fälle und Untersuchungen. Quellenstand: 29. Oktober 2026.

  1. Mariona Segú · Taxing Vacant Dwellings: Can fiscal policy reduce vacancy?

    Working Paper, 2018, MPRA 89686. Quasiexperimentelle Untersuchung des französischen Wohnungsmarkts; keine Untersuchung Kölner Gewerbeimmobilien.

  2. Claire Colomb · Pushing the Urban Frontier

    Journal of Urban Affairs 34(2), 2012, S. 131–152. Analyse von Zwischennutzung, Stadtmarketing und Kreativstadtpolitik in Berlin. DOI: 10.1111/j.1467-9906.2012.00607.x.

  3. Mara Ferreri · The seductions of temporary urbanism

    ephemera 15(1), 2015, S. 181–191. Kritische Analyse der Versprechen und Mehrdeutigkeiten temporärer Stadtentwicklung. Institutionelles Repositorium des Politecnico di Torino.

  4. Wirtschaftsförderung Bremen · „Wurst Case“ als Best Practice

    Anne-Katrin Wehrmann, 25.04.2025. Bericht über Auftrag, Finanzierung und Vermittlungsarbeit der ZwischenZeitZentrale sowie die Nutzung einer früheren Fleischwarenfabrik.

  5. Stadt Köln · Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung

    Kulturamt / DEWEYMULLER, Stand 22.01.2020. Kommunale Studie als planerischer Bezugspunkt, keine aktuelle Leerstandserhebung.

  6. Kölner Stadt-Anzeiger · Helios 37 und das Ende des Underground

    Christian Rösgen, 08.03.2017. Zeitgenössischer Bericht zum bevorstehenden Ende des Underground zugunsten des Schulprojekts und zur neuen Spielstätte Helios 37.

  7. FAZEmag · Kölner Kultclub Heinz Gaul wurde abgerissen

    18.02.2021. Historischer Bericht über den Abriss und die vorausgegangenen kurzfristigen Pachtverträge.

  8. choices · Der Dachs ist da

    07.11.2019. Bericht zur Wiedereröffnung des Gebäude 9, mit Aussagen der Betreiber zur Solidaritätskampagne und zum Umbau.

  9. Grundgesetz · Artikel 14

    Eigentumsgarantie, gesetzliche Bestimmung von Inhalt und Schranken sowie Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

  10. Stadt Köln · Wohnraumschutzsatzung vom 29.06.2026

    Insbesondere § 7 Abs. 4 zur Zwischenvermietung zu Wohnzwecken und § 10 zur Ausgleichszahlung für die Schaffung neuen Wohnraums.

  11. KomHVO NRW · Fassung ab 01.01.2026

    Haushaltsrechtlicher Rahmen. Eine Zweckbindung im Haushalt ersetzt keine gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung einer neuen Zahlung.

Stand der Ausarbeitung

Es liegt hier keine vollständige aktuelle Leerstandserhebung Kölns vor. Historische Ortsbeispiele sind keine Belege für heutigen Leerstand. Ebenso wenig gibt es auf dieser Seite eine abgeschlossene juristische Prüfung oder einen quantitativen Nachweis für die Wirkung unseres gesamten Maßnahmenpakets. Hinweise auf Fehler und zusätzliche belastbare Quellen sind willkommen.

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Position des Kollektivs

SCHLUESSELKINDER KOLLEKTIV

SCHLUESSELKINDER · Stimme der Straße.